AUSBAU

Allgemein

8 x 2,5 Zimmerwohnungen, 8 x 3,5 Zimmerwohnungen sowie 2 x 3,5 Zimmer-Attikawohnungen in hindernisfreier, schwellenloser Bauweise

 

Dach

Flachdachkonstruktion mit Dachbegrünung über Attika

 

Gebäudehülle

Massive Stahlbetonbauweise mit Einschalenmauerwerk mit Backstein 17,5 cm und Aussenwärmedämmung 20 cm

 

Liftanlage

Rollstuhlgängiger Personenaufzug, 630 kg Nutzlast, 8 Personen, Lift von Kellergeschoss und Tiefgarage bis Attikageschoss

 

Fenster

Raumhohe Fenster in Holz/Metall, teilweise mit Drehkipp. IV-Glas 3-fach, Erdgeschossfenster mit Sicherheitsglas und -beschlägen

 

Lamellenstoren

Aluminium-Verbundraffstoren in allen Räumen, elektrische Bedienung

 

Sonnenschutz

Knickarm-Sonnenstoren bei Balkonen und Sitzplätzen, Bedienung manuell

 

Elektroinstallationen

Deckenlampenanschluss in allen Zimmern. Beleuchtungskörper in DU/WC, Treppenhaus, Keller und Tiefgarage. Schalter und Steckdosen gemäss Wohnungsgrösse. Telefon/Leerrohre: Multimediaverrohrung in allen Wohn- und Schlafräumen, 2x ausgebaut. Anschluss an das städtische Glasfasernetz.

 

Heizung

Wärmeerzeugung durch Fernwärme, Wärmeabgabe über Fussbodenheizung. Individuelle Heizkostenablesung pro Wohnung. Warmwasseraufbereitung

 

Sanitär

Moderne Sanitärapparate gemäss Wohnungstyp. Bodenebenes Duschsystem. DU/WC: Waschmaschine und Tumbler, Ventilator

 

Küche

Offene Einbauküche mit Kunstharzfronten in weiss und Granit-Abdeckung. Kühl- und Gefrierkombination, Glaskeramik-Kochfeld und Heissluftbackofen, Geschirrspüler, Umluft-Abzugshaube über Kochfeld.

 

Bodenbeläge/Wandbeläge

Parkett versiegelt in Wohn- und Schlafzimmern. Keramikbodenplatten in Nassräumen. Wände: Abrieb gestrichen Küche: mit Glasrückwand Nassräume: Steinzeug-Platten und Verputz

 

Tiefgarage

Elektrisches Garagentor, Bedienung über Handsender.

 

Ausserdem

Einbauschrank mit Garderobe bei Wohnungseingang. Eine Vorhangschiene in Wohn- und Schlafräumen. Velo-Abstellplätze. Trocknungsraum. Eine Steckdose in jedem Kellerabteil.

 

Anmerkung

Abweichungen oder Änderungen zu diesem Baubeschrieb sowie allfällige Auflagen der Behörden bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Nachforderungen.