Allgemein
8 x 2,5 Zimmerwohnungen, 8 x 3,5 Zimmerwohnungen sowie 2 x 3,5 Zimmer-Attikawohnungen in hindernisfreier, schwellenloser Bauweise
Dach
Flachdachkonstruktion mit Dachbegrünung über Attika
Gebäudehülle
Massive Stahlbetonbauweise mit Einschalenmauerwerk mit Backstein 17,5 cm und Aussenwärmedämmung 20 cm
Liftanlage
Rollstuhlgängiger Personenaufzug, 630 kg Nutzlast, 8 Personen, Lift von Kellergeschoss und Tiefgarage bis Attikageschoss
Fenster
Raumhohe Fenster in Holz/Metall, teilweise mit Drehkipp. IV-Glas 3-fach, Erdgeschossfenster mit Sicherheitsglas und -beschlägen
Lamellenstoren
Aluminium-Verbundraffstoren in allen Räumen, elektrische Bedienung
Sonnenschutz
Knickarm-Sonnenstoren bei Balkonen und Sitzplätzen, Bedienung manuell
Elektroinstallationen
Deckenlampenanschluss in allen Zimmern. Beleuchtungskörper in DU/WC, Treppenhaus, Keller und Tiefgarage. Schalter und Steckdosen gemäss Wohnungsgrösse. Telefon/Leerrohre: Multimediaverrohrung in allen Wohn- und Schlafräumen, 2x ausgebaut. Anschluss an das städtische Glasfasernetz.
Heizung
Wärmeerzeugung durch Fernwärme, Wärmeabgabe über Fussbodenheizung. Individuelle Heizkostenablesung pro Wohnung. Warmwasseraufbereitung
Sanitär
Moderne Sanitärapparate gemäss Wohnungstyp. Bodenebenes Duschsystem. DU/WC: Waschmaschine und Tumbler, Ventilator
Küche
Offene Einbauküche mit Kunstharzfronten in weiss und Granit-Abdeckung. Kühl- und Gefrierkombination, Glaskeramik-Kochfeld und Heissluftbackofen, Geschirrspüler, Umluft-Abzugshaube über Kochfeld.
Bodenbeläge/Wandbeläge
Parkett versiegelt in Wohn- und Schlafzimmern. Keramikbodenplatten in Nassräumen. Wände: Abrieb gestrichen Küche: mit Glasrückwand Nassräume: Steinzeug-Platten und Verputz
Tiefgarage
Elektrisches Garagentor, Bedienung über Handsender.
Ausserdem
Einbauschrank mit Garderobe bei Wohnungseingang. Eine Vorhangschiene in Wohn- und Schlafräumen. Velo-Abstellplätze. Trocknungsraum. Eine Steckdose in jedem Kellerabteil.
Anmerkung
Abweichungen oder Änderungen zu diesem Baubeschrieb sowie allfällige Auflagen der Behörden bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Nachforderungen.